| Praktikum für Schüler/innen der HBLA-Oberwart | |||
| mode_sign&grafik | produktmanagement& präsentation |
tourismus | wirtschaft&wellness |
| Höhere Abteilung 5 Jahre | Höhere Abteilung 5 Jahre | Höhere Abteilung 5 Jahre | Höhere Abteilung 5 Jahre |
| Grundsätzlich zwischen dem III. und IV. oder IV. und V. Jahrgang im Ausmaß von jeweils vier Wochen in Betrieben der Bekleidungswirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten. In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig. Fakultatives Praktikum in der Dauer von vier Wochen vor dem V. Jahrgang, jedoch möglichst nicht in denselben Hauptferien wie das Pflichtpraktikum. |
Vier Wochen in den Ferien vor Eintritt in den V. Jahrgang in der der Vielfalt der Ausbildung entsprechenden Berufsfeldern in Akkordanz zu den facheinschlägigen Ausbildungsinhalten. In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig. Fakultatives Praktikum in der Dauer von vier Wochen vor dem V. Jahrgang, jedoch möglichst nicht in denselben Hauptferien wie das Pflichtpraktikum. |
Grundsätzlich zwischen dem II. und III. sowie zwischen dem III. und IV. Jahrgang im Ausmaß von jeweils drei Monaten und zwischen dem IV. und V. Jahrgang im Ausmaß von zwei Monaten in Tourismusbetrieben (Hotel, gastgewerblicher Betrieb, Heilbäder- und Kurbetrieb, Reisebüro, Fremdenverkehrsverwaltung) in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten. In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig. | Zwischen dem III. und IV. Jahrgang im Ausmaß von 12 Wochen in Betrieben der Wirtschaft oder des Sozialbereichs; insbesondere in den Bereichen Küche, Service, Etage und dazu in Beziehung stehenden Organisationsabteilungen. Fakultatives Praktikum in der Dauer von vier Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang. |